Was ist Datenschutz

Beim Datenschutz stehen anders als der Begriff es zunächst vermuten lässt, nicht Daten sondern natürliche Personen im Vordergrund. Es geht also um Menschen deren Daten verarbeitet werden und deren damit einhergehende Rechte, die es zu schützen gilt.

Rechtliche Grundlage hierfür ist das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, welches sich aus den Artikeln 1 und 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ergibt was 1983 durch das Bundesverfassungsgericht, im Hinblick auf das allgemeinen Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde bestätigt wurde. Somit bekommt der Schutz personenbezogener Daten, als „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, die Qualität eines Grundrechts. BVerfGE 65, 1, Urteil v. 15.12.1983

Der Gedanke hierbie ist, dass der Einzelne die Möglichkeit haben soll, selbst zu bestimmen wer bei welcher Gelegenheit, welche Informationen über ihn erhält und damit speichern, verarbeiten oder sogar weitergeben kann.

Als besondere Gefahr ist anzusehen, wenn große Organisationen Massen an Informationen sammeln, sortieren und auswerten oder an Dritte übermitteln. Häufig erfolgen diese Verarbeitungen ohne Kenntnis oder Zustimmung der betroffenen Personen.

Geschichte des Datenschutz

Die ersten Überlegungen zum Schutz und der Weitergabe personenbezogener Daten wurden 1890 von Samuel D. Warren und dem späteren Bundesrichter Louis D. Brandeis entwickelt und im Artikel „The Right to Privacy“ beschrieben.

Endgültig wurde die weltweite Diskussion um den Datenschutz angestoßen, als die US-Regierung in den 1960er Jahren eine Institution schaffen wollte, welche die Daten aller US-Bürger zentral verarbeiten sollte. Das Ansinnen wurde seinerzeit aufgegeben, da es gegen die im ersten Verfassungszusatz zugesicherte Privatsphäre (Right to be alone) der Amerikanischen Verfassung (Bill of Rights) verstoßen hatte.

Durch die rasante Entwicklung im EDV- und Netzwerkbereich sowie der damit einhergehenden Möglichkeit, Daten immer schneller und effizienter zu erfassen, zu verbreiten und zu tauschen, wurde die Schaffung eines Gesetzes, welches sich mit dieser Thematik auseinandersetzt, zwingend eforderlich.

1970 verabschiedete Hessen als erstes Bundesland sein Datenschutzgesetz.
1977 folgte das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
1995 wurde die Europäische Datenschutzrichtlinie 1995/46/EG verabschiedet.
Seit 2001 folgten mehrere Novellierungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
2009 das BDSG wird inerhalb weniger Monate durch drei Novellen in größerem Umfang geändert.
2018 die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt als Europaweitee Gesetz in kraft.
2018 die neue Fassung des BDSG tritt zeitgleich in Kraft und ergenzt nur noch die DSGVO.