Wie wird bestellt

Sind Sie noch nicht sicher, ob das BDSG für Sie die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vorschreibt? Sprechen Sie mich an, ich unterstütze Sie gerne bei dieser Bewertung. Selbstverständlich stehe ich Ihnen aufgrund meiner bundesweiten Tätigkeit zeitnah zur Verfügung.

Liegt die Notwendigkeit zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen vor und haben Sie sich aufgrund der zahlreichen Vorteile für einen externen Datenschutzbeauftragten entschieden, dann sind einige Formalitäten zu beachten.

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten bedarf in jedem Fall der Schriftform. Den hierfür nötigen Schriftsatz zur Bestellung stelle zur Verfügung. Nach Ergänzung Ihrer Unternehmensangaben und beiderseitiger Unterzeichnung, ist die Bestellung dan offiziell.

Außerdem wird ein Geschäftsbesorgungsvertrag benötigt, der die Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten, die Haftung und das Zusammenspiel zwischen Ihrem Unternehmen und meiner Person, also Ihrem externen Datenschutzbeauftragten, regelt.