Sicherheitsaudits

IT-Sicherheit und Sicherheits-Audits sind brandaktuelle Themen in Handel, Industrie und Dienstleistung. Die Notwendigkeit für die Durchführung von IT-Sicherheits-Audits und der daraus resultierenden IT-Sicherheitsberatung ergibt sich zum einen aus innerbetrieblichen Richtlinien, zum anderen aus gesetzlichen Vorgaben. So wurde die Sorgfaltspflicht für die IT-Sicherheit und somit die persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständen bereits juristisch bejaht. Die Durchführung eines Sicherheits-Audits mit anschließender Sicherheitsberatung bietet eine Möglichkeit, den Unternehmensverantwortlichen bestehende Sicherheitsrisiken aufzuzeigen, um gezielt Gegenmaßnahmen ergreifen zu können.
Als EDV-Sachverständiger verfüge ich über die notwendige Qualifikation und Erfahrung, um Sie in Sicherheitsbelangen beraten zu können. Bei der Durchführung von Sicherheits-Audits orientiere ich mich am Grundschutzhandbuch des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sowie an unternehmensspezifischen Regelungen.
Die Durchführung einer IT-Sicherheitsüberprüfung kann je nach Wunsch sowohl auf spezielle Bereiche beschränkt als auch umfassend erfolgen.
Notwendigkeit
Sie sind nicht sicher, ob eine Sicherheitsberatung bzw. ein Sicherheits-Audit in Ihrem Unternehmen notwendig ist? Dann nehmen Sie doch unverbindlich Kontakt zu mir auf, als EDV-Sachverständiger und IT-Forensiker berate ich Sie gerne.
Angesprochener Personenkreis
- Vorstände
- Geschäftsführer
- IT-Koordinatoren
- Leiter eines Rechenzentrums
- Interne Revision
- Abteilungsleiter